Das Arbeitsschutzgesetz schreibt im § 12 jedem Arbeitgeber vor, seine Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung jährlich nachzukommen, bietet PIEL Unterweisungen in der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz an, die je nach Wahl des Kurses VDSI-Weiterbildungspunkte beinhalten. Termine für das Jahr 2025 sind bereits festgelegt. Sei dabei!
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PIEL schult Unternehmen in der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
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